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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - L 3 U 57/11   

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https://dejure.org/2014,3516
LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - L 3 U 57/11 (https://dejure.org/2014,3516)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2014 - L 3 U 57/11 (https://dejure.org/2014,3516)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - L 3 U 57/11 (https://dejure.org/2014,3516)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - L 3 U 57/11
    Zur Begründung hat es ausgeführt, dass der Verfügungssatz des Bescheides vom 27. Juli 2009, der ganz generell von "Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung" spreche, noch keine Entscheidung über konkrete Leistungsansprüche der gesetzlichen Unfallversicherung beinhalte (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 07. September 2004, B 2 U 45/03 und B 2 U 46/03 R, beide in juris).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - L 3 U 57/11
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006, B 2 U 20/04 R, in juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - L 3 U 57/11
    Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls bzw. seiner Folgen mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, in juris).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - L 3 U 57/11
    Zur Begründung hat es ausgeführt, dass der Verfügungssatz des Bescheides vom 27. Juli 2009, der ganz generell von "Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung" spreche, noch keine Entscheidung über konkrete Leistungsansprüche der gesetzlichen Unfallversicherung beinhalte (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 07. September 2004, B 2 U 45/03 und B 2 U 46/03 R, beide in juris).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - L 3 U 57/11
    Das wäre dann der Fall, wenn die Gründe für eine solche Kausalität die dagegen sprechenden deutlich überwiegen würden (BSG, Urteil vom 02. Februar 1978 - 8 RU 66/77 -, in juris).
  • SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 3641/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallfolge - isolierter

    Überdies setzt ein traumatischer Tinnitus nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Dr. Z. voraus, dass gleichzeitig andere unfallbedingte Störungen des Innenohrs (Hörminderung, Schwindel) objektivierbar sind (vgl. hierzu u.a. LSG Baden-Württemberg vom 28.01.2011 - L 8 U 1205/10 -, Rdnr. 27, LSG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2014 - L 3 U 57/11 -, Rdnr. 29 f. und LSG Schleswig-Holstein vom 14.04.2015 - L 1 U 168/03 -, Rdnr. 33 f. ; ferner Feldmann/Brusis, Das Gutachten des Hals-Nasen-Ohrenarztes, 7. Aufl. 2012, S. 361, 364 und 370).
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